Die Aufteilung von Deutschland nach dem
2. Weltkrieg in Besatzungszonen war bereits
im „Londoner Pro-
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tokoll über die Besatzungszonen
in Deutschland und die Verwaltung von „Groß-Berlin“ vom 12.
September 1944 festgelegt. Es wurde verfügt: „Deutschland wird
innerhalb seiner Grenzen vom 31. Dezember 1937 für
Besatzungszwecke in drei Zonen aufgeteilt, von denen jeweils
eine jedem der drei Mächte zugewiesen wird, und in ein
besonderes Gebiet von Berlin, das der gemeinsamen Besetzung
durch die drei Mächte unterworfen ist".
Auf der Krimkonferenz wurde eine
französische Besatzungszone vereinbart, wozu man Gebiete aus
den westlichen Besatzungszonen zur Verfügung stellte. Die
Demarkationslinie zwischen den westlichen Alliierten und der
Sowjetunion stand somit schon vor Kriegsende fest.
Die amerikanischen Truppen
räumten vertragsgemäß Anfang Juli 1945 die von ihr besetzten
Gebiete Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. |
Berlin wurde in vier Besatzungssektoren
aufgeteilt und zunächst gemeinsam verwaltet.
Bei der Aufteilung Deutschlands in Ost
und West wurden im wesentlichen Landes- und Provinzialgrenzen des
ehemaligen Deutschen Reiches als Grundlage genommen. Fragen nach einer
über Jahrhunderte hinweg gewachsenen Infrastruktur fanden keine
Berücksichtigung. So wurden nicht nur Flüsse, sondern auch Straßen,
Brücken, Gebäude – ja sogar ganze Ortschaften (z. B. Böckwitz – Zicherie,
Mödlareuth) – durch die Demarkationslinie getrennt. |